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Es ist wichtig, dass alle Beteiligten überprüfen können, ob eine Beihilfe im Einklang mit den geltenden Vorschriften gewährt wird. Die Transparenz staatlicher Beihilfen ist daher für die korrekte Anwendung der Vertragsvorschriften unerlässlich und führt zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften, einer stärkeren Rechenschaftspflicht, einer gegenseitigen Überprüfung und letztlich wirksameren öffentlichen Ausgaben. Aus diesem Grund sollte jeder Mitgliedstaat Zusammenfassungen der Informationen über die von ihm auf der Grundlage einer gemäß der vorliegenden Verordnung erlassenen Verordnung gewährten Beihilfen vorlegen müssen. Um die Transparenz der von jedem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahmen zu gewährleisten, sollten diese Zusammenfassungen von der Kommission veröffentlicht werden.
Die Mitgliedstaaten sollten Zusammenfassungen der Angaben zu den von ihnen gewährten Beihilfen vorlegen, die unter eine Freistellungsverordnung fallen. Die…
Darüber hinaus sollten Beihilfemaßnahmen die Transparenzkriterien der Transparenzmitteilung erfüllen, die eine bessere Einhaltung der Vorschriften fördern,…
Da staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV grundsätzlich verboten sind, ist es wichtig, dass geprüft werden kann, ob eine Beihilfe im…
Staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind grundsätzlich verboten. Nach Artikel 107 Absätze 2 und 3 AEUV muss bzw. kann die Kommission den…
Da staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV grundsätzlich verboten sind, ist es wichtig, dass alle Beteiligten prüfen können, ob eine…
Gemäß Artikel 108 Absatz 1 AEUV überprüft die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortlaufend alle bestehenden Beihilferegelungen. Zu diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.