Erwägungsgrund 1 32022R0259
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.