Erwägungsgrund 2 32022R0259
Am 23. February 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/265 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem eine Ausnahmeregelung für bestimmte Wirtschaftsbeteiligte eingeführt wird, die unter das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, fallen.