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Die unvorhersehbare Entwicklung der COVID-19-Pandemie, das plötzliche Auftreten neuer Varianten und die Notwendigkeit, deren Auswirkungen auf den Eisenbahnsektor rasch zu bewerten, erfordern eine rasche und flexible regulatorische Reaktion. Um Lücken in der Reaktion auf die aktuelle Situation zu vermeiden, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Vorschriften nach dem 31. Dezember 2021 fortgelten. Angesichts der Art der in der Verordnung (EU) 2020/1429 vorgesehenen Maßnahmen führt die rückwirkende Anwendung der Verlängerung des Bezugszeitraums nicht zu einer Verletzung der berechtigten Erwartungen der Betroffenen.
Die Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs durch die COVID-19-Pandemie halten an und die Eisenbahnunternehmen können weiterhin davon in Mitleidenschaft gezogen…
Stellt die Kommission anhand der in Absatz 1 genannten Daten fest, dass der Rückgang des Eisenbahnverkehrs gegenüber dem Niveau im entsprechenden Zeitraum in…
Die Kommission sollte die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Eisenbahnsektor kontinuierlich analysieren und die Union sollte in der…
Um gegen die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie anzugehen und die Eisenbahnunternehmen zu unterstützen, haben die Mitgliedstaaten gemäß der…
Eisenbahnunternehmen, die vor dem COVID-19-Ausbruch finanziell stabil waren, sehen sich mit Liquiditätsproblemen konfrontiert, die zur Aussetzung oder zum…
Die weitere Entwicklung des COVID-19-Ausbruchs und seine weiteren Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehrssektor sind schwer vorhersehbar. Die Kommission sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.