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Die Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs durch die COVID-19-Pandemie halten an und die Eisenbahnunternehmen können weiterhin davon in Mitleidenschaft gezogen werden. Um den dringenden Erfordernissen des Sektors gerecht zu werden, sollte der in der Verordnung (EU) 2020/1429 festgelegte Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2022 weiter verlängert werden.
Die unvorhersehbare Entwicklung der COVID-19-Pandemie, das plötzliche Auftreten neuer Varianten und die Notwendigkeit, deren Auswirkungen auf den…
Um gegen die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie anzugehen und die Eisenbahnunternehmen zu unterstützen, haben die Mitgliedstaaten gemäß der…
Stellt die Kommission anhand der in Absatz 1 genannten Daten fest, dass der Rückgang des Eisenbahnverkehrs gegenüber dem Niveau im entsprechenden Zeitraum in…
Die Kommission sollte die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Eisenbahnsektor kontinuierlich analysieren und die Union sollte in der…
Um gegen die negativen wirtschaftlichen Folgen des COVID-19-Ausbruchs anzugehen, könnten Eisenbahnunternehmen finanzielle Unterstützung benötigen. Sie könnten…
Eisenbahnunternehmen, die vor dem COVID-19-Ausbruch finanziell stabil waren, sehen sich mit Liquiditätsproblemen konfrontiert, die zur Aussetzung oder zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.