Erwägungsgrund 4 32022R0398
Angesichts der ernsten Lage erscheint es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Daher werden mit dem Beschluss (GASP) 2022/399 die bestehenden finanziellen Beschränkungen weiter ausgeweitet. Insbesondere wird die Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an Handelsplätzen der Union und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen verboten. Zudem werden neue Maßnahmen eingeführt, die die Kapitalzuflüsse aus Belarus in die Union erheblich einschränken, indem die Entgegennahme von Einlagen, die bestimmte Werte übersteigen, von belarussischen Staatsangehörigen oder von in Belarus ansässigen Personen, das Führen von Konten belarussischer Kunden durch die Zentralverwahrer der Union sowie der Verkauf von auf Euro lautenden Wertpapieren an belarussische Kunden verboten wird. Ferner werden Transaktionen mit der Zentralbank von Belarus im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven oder Vermögenswerten, die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel für den Handel mit Belarus und Investitionen in Belarus mit begrenzten Ausnahmen sowie die Bereitstellung von auf Euro lautenden Banknoten an Belarus oder zur Verwendung in Belarus verboten.