Erwägungsgrund 6 32022R0398
Um die ordnungsgemäße Durchführung der in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 festgelegten Maßnahmen zu gewährleisten, ist es auch notwendig, Verpflichtungen für den Netzmanager für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements im einheitlichen europäischen Luftraum in Bezug auf das Verbot des Überflugs hinzuzufügen sowie die Bestimmungen über die Nichtumgehung zu ändern. Obwohl allgemein davon ausgegangen wird, dass der Ausdruck „Vermögenswerte“ und „wirtschaftliche Ressourcen“, die dem Einfrieren unterliegen, auch Kryptowerte umfasst und Darlehen und Kredite auch über Kryptowerte bereitgestellt werden können, sollte der Ausdruck „übertragbare Wertpapiere“ in Bezug auf solche Vermögenswerte angesichts ihrer besonderen Art genauer definiert werden.