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In Anhang IC der Verordnung (EU) 2022/109 erhält die letzte Tabelle mit Fangbeschränkungen für Weißen Gabeldorsch (Urophycis tenuis) im NAFO-Gebiet 3NO folgende Fassung: „Art: Weißer Gabeldorsch Urophycis tenuis Gebiet: NAFO-Gebiet 3NO (HKW/N3NO.) Spanien 255 Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Portugal 333 Union 588 (1) TAC 1 000 (1) Wird die TAC von 2 000 Tonnen gemäß Anhang IA der Bestandserhaltungs- und Durchsetzungsmaßnahmen der NAFO durch eine positive Abstimmung der NAFO-Vertragsparteien bestätigt, so gelten nachstehende Quoten für die Union und die Mitgliedstaaten: Spanien 509 Portugal 667 Union 1 176 “
(1) Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Diese Art darf innerhalb der Grenzen des Artikels 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1386/2007…
(1) Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Diese Art darf nur als Beifang innerhalb folgender Grenzen gefangen werden: bis höchstens 1 250…
(1) Bei dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Diese Art darf nur als Beifang bis höchstens 1 250 kg oder 5 % gefangen werden, je nachdem, welche…
(1) Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Diese Art darf nur als Beifang innerhalb folgender Grenzen gefangen werden: höchstens 1 250 kg…
(1) Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Diese Art darf nur als Beifang innerhalb folgender Grenzen gefangen werden: höchstens 1 250 kg…
(2) Zu dieser Quote wird nach einer Übertragung von Fangmöglichkeiten von einem Drittland eine zusätzliche Menge von 150 t hinzugefügt.“ h) Der Eintrag für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.