Art. 48 32015R0104
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 1. Januar 2015 .Artikel 8 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2015 .Artikel 12 Buchstaben b, i und k sowie Artikel 44 Buchstaben b, i und k gelten ab dem 8. Februar 2015 .Artikel 46 gilt ab dem 1. Januar 2014 . Die in den Artikeln 24, 25 und 26 und in den Anhängen IE und V genannten Fangmöglichkeiten für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gelten ab den darin genannten Daten.