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In Anhang II Kapitel III Nummer 5 der Verordnung (EU) 2022/109 erhält die Tabelle I folgende Fassung: „Tabelle I Höchstanzahl Tage, die sich ein Schiff während des laufenden Bewirtschaftungszeitraums im Gebiet aufhalten darf, nach Kategorie des regulierten Fanggeräts Reguliertes Fanggerät Höchstanzahl Tage Baumkurren mit Maschenöffnung ≥ 80 mm Belgien 176 Frankreich 188 Stationäre Netze mit Maschenöffnung ≤ 220 mm Belgien 176 Frankreich 191 “
a) Die Höchstanzahl Tage, die sich ein Schiff mit einem der Fanggeräte gemäß Nummer 4 an Bord über einen Zeitraum von einem Kalendermonat innerhalb des Gebiets…
1. Die Mitgliedstaaten weisen Schiffen unter ihrer Flagge, die Fischfang mit Schleppnetzen, Snurrewaden oder ähnlichen Fanggeräten mit einer Maschenöffnung von…
(1) Die Mitgliedstaaten weisen Schiffen unter ihrer Flagge, die Fischfang mit Schleppnetzen, Snurrewaden oder ähnlichen Fanggeräten mit einer Maschenöffnung von…
„ANHANG II FISCHEREIAUFWANDSBESCHRÄNKUNGEN 1. Die Mitgliedstaaten weisen Schiffen unter ihrer Flagge, die Fischfang mit Schleppnetzen, Snurrewaden oder…
Die Mitgliedstaaten weisen Fischereifahrzeugen unter ihrer Flagge, die Fischfang mit Schleppnetzen, Snurrewaden oder ähnlichen Fanggeräten mit einer…
1. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass den Schiffen unter ihrer Flagge der Fischfang mit Schleppnetzen, Snurrewaden oder ähnlichen Fanggeräten mit einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.