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Anhang VI der Verordnung (EU) 2022/109 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 4 erhält folgende Fassung: „4. Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge eines jeden Mitgliedstaats, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun fischen, an Bord behalten, umladen, transportieren oder anlanden dürfen Tabelle A Anzahl der Fischereifahrzeuge Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Malta Portugal Ringwadenfänger 0 6 22 18 21 1 1 0 Langleinenfänger 0 43 23 0 40 27 63 0 Köderschiff 0 66 8 0 0 0 0 76 Handleinenfänger 0 1 47 12 0 0 0 0 Schleppnetzfänger 0 0 57 0 0 0 0 0 Kleine Fischereifahrzeuge 45 660 140 0 0 0 120 0 Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei 74 0 0 0 0 0 0 0 “ · · 2. Nummer 6 erhält folgende Fassung: „6. Maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun für jeden Mitgliedstaat und Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf und den jeder Mitgliedstaat auf seine Thunfischfarmen im Ostatlantik und im Mittelmeer aufteilen darf Tabelle A Maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun Anzahl Betriebe Kapazität (in Tonnen) Griechenland 2 2 100 Spanien 10 11 852 Kroatien 4 7 880 Italien 13 8 370 Zypern 3 3 000 Malta 6 15 703 Portugal 2 500 Tabelle B Höchstmenge an wild gefangenem Rotem Thun, der neu eingesetzt werden darf (in Tonnen) Griechenland 785 Spanien 6 850 Kroatien 2 947 Italien 945 Zypern 2 195 Malta 11 054 Portugal 350 “ · ·
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 erhält folgende Fassung: „ANHANG IV ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH 1. Höchstanzahl der Angelfischereifahrzeuge und…
Anhang VI Nummer 6 der Verordnung (EU) 2023/194 erhält folgende Fassung: „6. Maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun für jeden Mitgliedstaat und…
„ANHANG IV ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH 1. Höchstanzahl Köderschiffe und Schleppleinenfischer der Union, die im Ostatlantik Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30…
1. Höchstanzahl Köderschiffe und Schleppleinenfischer der Union, die im Ostatlantik Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm aktiv befischen dürfen…
(1) Diese Zahl kann erhöht werden, wenn ein Ringwadenfänger gemäß Nummer 4 Tabelle A Fußnote 4 oder Fußnote 6 dieses Anhangs durch 10 Langleinenfänger ersetzt…
Die folgenden Nummern werden angefügt: „4. Höchstanzahl und Gesamttonnage (BRZ) der Fischereifahrzeuge eines jeden Mitgliedstaats, die im Ostatlantik und im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.