Art. 56 32005R0027
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 1. Januar 2005 .Werden für den CCAMLR-Bereich TAC schon für Zeiträume festgesetzt, die vor dem 1. Januar 2005 beginnen, so gilt Artikel 44 ab Beginn des entsprechenden Zeitraums der TAC-Anwendung.