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Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden die „Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates mit dem Ziel geschaffen, den Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
IN DER ERWÄGUNG, dass der Rat der Europäischen Union am 15. Februar 2007 die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union…
Die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sieht eine enge…
Eingedenk der mit der Gründung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) verfolgten Ziele und damit diese ihre Aufgaben…
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Ziel Das Ziel der Agentur besteht darin, den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und der…
Hiermit wird die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“ genannt) errichtet.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates steht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) der Teilnahme von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.