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Das Ziel der Agentur besteht darin, den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts im Bereich der Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse zur Verfügung zu stellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.
Sie überwachen die Einhaltung der Grundrechte und leisten Beratung und Unterstützung im Bereich der Grundrechte bei der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung…
Er fördert die Achtung der Grundrechte durch die Agentur.
Unterstützung der Kommission bei der Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kommission in Rechtsakten der Union mit Bezug auf die Ziele der Agentur übertragen…
Der Grundrechtsbeauftragte wird unter anderem zu den Einsatzplänen gemäß Artikel 18, zur Bewertung der von der Agentur geleisteten operativen und technischen…
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Ziel Das Ziel der Agentur besteht darin, den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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