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Seit dem 1. Januar 2014 wird die Innenpolitik der Union in den Bereichen Migration, Grenzverwaltung und Sicherheit durch Mittel aus dem durch die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und aus dem Fonds für die innere Sicherheit, der aus dem durch die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa und dem durch die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (im Folgenden „Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020“) besteht, unterstützt.
Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 gilt seit dem 1. Januar 2021 ein neues Fondspaket im Bereich Migration und Grenzverwaltung: der neue durch…
Mit dieser Verordnung wird ein Instrument für die finanzielle Unterstützung im Bereich Management der Außengrenzen und gemeinsame Visumpolitik (im Folgenden…
Daher ist es erforderlich, ein Nachfolgeinstrument des mit den Verordnungen (EU) Nr. 513/2014 und (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Eine neue Regelung zur finanziellen Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1060 wird der Rahmen für Maßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1060 wird der Rahmen für Maßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.