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Eine neue Regelung zur finanziellen Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 durch die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgelegt.
Mit dieser Verordnung wird ein Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung…
Mit dieser Verordnung wird der Fonds für die innere Sicherheit (im Folgenden „Fonds“) für die Dauer des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 eingerichtet.
Die vorliegende Verordnung lässt die Weiterführung oder Änderung der Maßnahmen, die im Rahmen des mit der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 geschaffenen Instruments…
Mit dieser Verordnung wird ein Instrument für die finanzielle Unterstützung im Bereich Management der Außengrenzen und gemeinsame Visumpolitik (im Folgenden…
Der Fonds sollte auf den Ergebnissen und Investitionen seiner Vorgänger aufbauen, d. h. auf dem Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ und…
Seit dem 1. Januar 2014 wird die Innenpolitik der Union in den Bereichen Migration, Grenzverwaltung und Sicherheit durch Mittel aus dem durch die Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.