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Kunden, die in Grenzregionen wohnen, sollten nicht unnötig hohe Rechnungen aufgrund von unbeabsichtigtem Roaming erhalten. Die Roaminganbieter sollten deshalb alle angemessenen Schritte unternehmen, um das Risiko des unbeabsichtigten Roamings so weit wie möglich gering zu halten und die Kunden davor zu bewahren, dass ihnen Roamingentgelte berechnet werden, während sie sich in ihrem Heimatmitgliedstaat befinden. Derartige Schritte sollten finanzielle Obergrenzen, Mechanismen zur Deaktivierung des Roamings in Netzen außerhalb der Union — soweit dies technisch möglich ist — oder andere entsprechende Maßnahmen umfassen. Die Schritte sollten insbesondere geeignete Maßnahmen für die klare und verständliche Bereitstellung von Informationen umfassen, damit die Kunden in die Lage versetzt werden, derartige Fälle von unbeabsichtigtem Roaming aktiv zu verhindern. Die nationalen Regulierungsbehörden und andere zuständige Behörden, die für den Schutz und die Förderung der Interessen von Kunden, die sich für gewöhnlich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, zuständig sind, sollten auf Fälle achten, in denen Kunden von dem Problem betroffen sind, dass sie Roamingentgelte bezahlen, obwohl sie sich in ihrem Heimatmitgliedstaat befinden; ferner sollten sie geeignete Schritte zur Lösung des Problems unternehmen.
Die Roaminganbieter unternehmen alle angemessenen Schritte, um ihre Kunden davor zu bewahren, Roamingentgelte für unbeabsichtigt genutzte Roamingdienste zu…
Die Roaminganbieter stellen ihren Kunden Informationen darüber bereit, wie sie unbeabsichtigtes Roaming in Grenzregionen tatsächlich vermeiden können. Die…
Darüber hinaus sollten die Roaminganbieter zur Vermeidung von Rechnungsschocks eine oder mehrere kosten- oder volumenbezogene Obergrenzen für alle bei…
Um die Transparenz der Endkundenpreise für Roamingdienste zu erhöhen und um den Roamingkunden die Entscheidung über die Nutzung ihrer mobilen Geräte im Ausland…
Zur Vorbereitung der in Artikel 21 vorgesehenen Überprüfung beobachten die nationalen Regulierungsbehörden und die etwaigen anderen zuständigen Behörden nach…
Es sollte ein gemeinsamer, harmonisierter Ansatz angewandt werden, um sicherzustellen, dass den Nutzern terrestrischer öffentlicher Mobilfunknetze bei Reisen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.