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Es sollte ein gemeinsamer, harmonisierter Ansatz angewandt werden, um sicherzustellen, dass den Nutzern terrestrischer öffentlicher Mobilfunknetze bei Reisen innerhalb der Union nehmen, keine überhöhten Preise für die Inanspruchnahme von Diensten für unionsweites Roaming zahlen, um auf diese Weise bei Roamingdiensten den Wettbewerb zwischen den Roaminganbietern zu fördern, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und sowohl Innovationsanreize als auch Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher zu wahren. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der betreffenden Dienste, ist ein derartiger gemeinsamer Ansatz erforderlich, um sicherzustellen, dass die Roaminganbieter innerhalb eines einzigen, einheitlichen Rechtsrahmens handeln können, der auf objektiven Kriterien beruht.
In dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Ansatz festgelegt, der sicherstellen soll, dass den Nutzern öffentlicher Mobilfunknetze auf Reisen innerhalb der Union…
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen regulierten Roamingtarifen in der Union und Roamingtarifen für Verbraucher auf Reisen außerhalb der Union; letztere…
Kunden, die in Grenzregionen wohnen, sollten nicht unnötig hohe Rechnungen aufgrund von unbeabsichtigtem Roaming erhalten. Die Roaminganbieter sollten deshalb…
Die besondere Preisregulierung der Roamingvorleistungsdienste bewirkt eine unionsweite Obergrenze für ein zusammengesetztes Produkt, das auch weitere…
Regulatorische Verpflichtungen sollten sowohl auf der Endkunden- als auch der Vorleistungsebene auferlegt werden, um die Interessen der Roamingkunden zu wahren,…
Bei den Vorschriften über Vorleistungsentgelte sollten Verpflichtungen auf Unionsebene aufrechterhalten werden, weil durch alle Maßnahmen, die Roaming zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.