Erwägungsgrund 1 32022R0625
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, einschließlich des Einfrierens der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher oder juristischer Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder mit ihnen verbundener natürlicher oder juristischer Personen, Einrichtungen oder Organisationen.