Erwägungsgrund 8 32022R0711
Die Kommission, die Mitgliedstaaten und der Antragsteller erhielten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu dieser Angabe, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten die wissenschaftlichen Belege nicht ausreichten, um einen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Schmelztabletten, die eine Kombination aus Lactobacillus reuteri DSM 17938 und Lactobacillus reuteri ATCC PTA 5289 enthalten, und der Aufrechterhaltung einer normalen Zahnfleischfunktion nachzuweisen. Da die gesundheitsbezogene Angabe somit die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für die Aufnahme in die Unionsliste zulässiger Angaben nicht erfüllt, sollte sie nicht zugelassen werden.