Erwägungsgrund 6 32022R0727
Am 25. Juli 2018 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten zwischen der Einnahme von Symbiosal® und einer Senkung des Blutdrucks kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Da die gesundheitsbezogene Angabe somit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.