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Gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom 17. Juli 1998 ist der IStGH befugt, seine Gerichtsbarkeit über Personen auszuüben, die für die darin genannten schwersten Verbrechen von internationalem Belang verantwortlich sind. Die Gerichtsbarkeit des IStGH ergänzt die nationalen Strafgerichtsbarkeiten. Die Anklagebehörde des IStGH hat mitgeteilt, dass sie eine Untersuchung zur Lage in der Ukraine eingeleitet hat.
Der Internationale Strafgerichtshof ergänzt die deutsche Strafgerichtsbarkeit. Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet nach diesem Gesetz und dem Römischen…
Der Gerichtshof kann nach Maßgabe des Artikels 101 Abs. 2 des Römischen Statuts einen an ihn überstellten Verfolgten auch wegen anderer Taten als derjenigen,…
Aufgrund der Anwendung des Weltrechtsgrundsatzes in mehreren Mitgliedstaaten und der ergänzenden Gerichtsbarkeit des IStGH ist die Koordinierung und der…
Die Grundsätze des Römischen Statuts sowie die Grundregeln für die Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs (im Folgenden „Strafgerichtshof“)…
der durch Resolution 827 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 25. Mai 1993 eingesetzte Internationale Strafgerichtshof zur Verfolgung von…
Auf der Revisionskonferenz wurden Änderungen des Römischen Statuts angenommen, um im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 des Römischen Statuts das Verbrechen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.