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In dieser Verordnung schreibt keine obligatorische Nutzung des e-CODEX-Systems vor. Gleichzeitig sollte diese Verordnung die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, Pilot-Anwendungsfälle zu entwickeln und zu betreiben.
Ein teilnehmender Mitgliedstaat, in dem verschiedene Rechtssysteme oder Regelwerke für die in dieser Verordnung geregelten Angelegenheiten gelten, ist nicht…
Das e-CODEX-System kann in grenzüberschreitenden Zivil- und Strafsachen eingesetzt werden. Es sollte möglich sein, das e-CODEX-System und die Komponenten des…
Diese Verordnung sollte nicht die Kreditvergabe und Kreditaufnahme mit Kryptowerten, einschließlich E-Geld-Token, regeln und daher nicht die anwendbaren…
Diese Verordnung sollte nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten berühren, wenn sie dies für erforderlich halten, Anforderungen zur Installation, zu den…
Die Kommission sollte prüfen, ob Drittländern die Teilnahme am e-CODEX-System ermöglicht werden kann, und erforderlichenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag…
Die vorliegende Verordnung trägt den unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten Rechnung und berührt nicht die nationalen Systeme für die Anordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.