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Das e-CODEX-System kann in grenzüberschreitenden Zivil- und Strafsachen eingesetzt werden. Es sollte möglich sein, das e-CODEX-System und die Komponenten des e-CODEX-Systems für andere Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs der justiziellen Zusammenarbeit nach dem nationalen Recht oder dem Unionsrecht zu nutzen, solange eine solche Nutzung den Einsatz des e-CODEX-Systems nicht beeinträchtigt. Diese Verordnung gilt nur für den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen angeschlossenen Systemen über autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte gemäß den entsprechenden digitalen Verfahrensstandards.
Diese Verordnung gilt für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen mithilfe…
„e-CODEX-System“ (System für die Kommunikation via Online-Datenaustausch im Rahmen der E-Justiz) ein dezentrales und interoperables System für die…
Das e-CODEX-System bietet eine interoperable Lösung für den Justizsektor, um die IT-Systeme der zuständigen nationalen Behörden, wie der Gerichte, oder anderer…
Das e-CODEX-System ist ein Instrument, das speziell für die Ermöglichung des grenzüberschreitenden Austauschs von Daten auf elektronischem Weg im Bereich der…
Es sollte ein Mechanismus zur Überwachung der Auswirkungen von Instrumenten eingerichtet werden, die den grenzüberschreitenden elektronischen Austausch von…
Diese Verordnung betrifft den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.