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Vorhaben von gegenseitigem Interesse sollten als zusätzliches Instrument zur Ausweitung des Geltungsbereichs dieser Verordnung auf Drittländer über die Vorhaben von gemeinsamem Interesse hinaus betrachtet werden, die zur Umsetzung eines vorrangigen Energieinfrastrukturkorridors oder -gebiets gemäß Anhang I beitragen. Trägt ein Vorhaben mit einem Drittland zur Verwirklichung eines vorrangigen Energieinfrastrukturkorridors oder -gebiets bei, sollte für dieses Vorhaben daher der Status eines Vorhabens von gemeinsamem Interesse gemäß dieser Verordnung beantragt werden können. Nach demselben Grundsatz können Stromverbindungsleitungsvorhaben mit Drittländern, die den Status eines Vorhabens von gemeinsamem Interesse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 erlangt haben, als Vorhaben von gemeinsamem Interesse ausgewählt werden, sofern sie das Auswahlverfahren durchlaufen und die Kriterien für Vorhaben von gemeinsamem Interesse erfüllen.
Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die in Anhang II Nummer 1 Buchstabe a, b, c, d und f dieser Verordnung genannten Energieinfrastrukturkategorien…
Das Vorhaben ist für mindestens einen bzw. eines der in Anhang I aufgeführten vorrangigen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete erforderlich;
„Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ ein Vorhaben, das für die Realisierung der in Anhang I aufgeführten vorrangigen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete…
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die in Anhang II Nummer 1 Buchstaben a, b, c, d und f und Nummer 3…
Diese Verordnung sollte nur für die Genehmigungsverfahren für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die öffentliche Beteiligung an diesen Vorhaben und ihre…
Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten für eine finanzielle Unterstützung der Union für Studien und unter bestimmten Bedingungen auch für eine finanzielle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.