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Diese Verordnung sollte nur für die Genehmigungsverfahren für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die öffentliche Beteiligung an diesen Vorhaben und ihre regulatorische Behandlung gelten. Die Mitgliedstaaten sollten unbeschadet dessen im Rahmen des Anwendungsbereichs dieser Verordnung in ihrem nationalen Recht gleiche oder ähnliche Regelungen für Vorhaben vorsehen können, die keine Vorhaben von gemeinsamem Interesse sind. Im Zusammenhang mit den Regulierungsanreizen sollten Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht gleiche oder ähnliche Regelungen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse vorsehen können, die unter die Kategorie Stromspeicheranlagen fallen.
Geht ein Vorhabenträger mit der Entwicklung, dem Bau, dem Betrieb oder der Instandhaltung eines Vorhabens von gemeinsamem Interesse, das unter die Zuständigkeit…
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die in Anhang II Nummer 1 Buchstaben a, b, c, d und f und Nummer 3…
Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die in Anhang II Nummer 1 Buchstabe a, b, c, d und f dieser Verordnung genannten Energieinfrastrukturkategorien…
Soweit angezeigt, sollten die Mitgliedstaaten Entscheidungen, die in den folgenden Fällen getroffen wurden, in umfassende Entscheidungen aufnehmen können:…
Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten für eine finanzielle Unterstützung der Union für Studien und unter bestimmten Bedingungen auch für eine finanzielle…
Diese Verordnung sollte nicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten berühren, Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.