Erwägungsgrund 5 32022R0869
Wie die Bewertung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 klar zeigt, hat dieser Rahmen die Integration der Netze der Mitgliedstaaten wirksam verbessert, den Energiehandel stimuliert und somit zur Wettbewerbsfähigkeit in der EU beigetragen. Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Strom- und Gasbereich haben einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet. Im Gasbereich ist die Infrastruktur inzwischen besser vernetzt, und die Resilienz der Gasversorgung hat sich seit 2013 deutlich verbessert. Regionale Zusammenarbeit in regionalen Gruppen und durch grenzüberschreitende Kostenaufteilung erleichtert die Durchführung von Vorhaben erheblich. Doch in vielen Fällen konnten Finanzlücken bei Vorhaben auch durch die grenzüberschreitende Kostenaufteilung nicht wie beabsichtigt geschlossen werden. Zudem wurden zwar die meisten Genehmigungsverfahren verkürzt, doch in einigen Fällen sind sie noch immer langwierig. Die finanzielle Unterstützung im Rahmen der mit der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Fazilität „Connecting Europe“ ist ein wichtiger Faktor, da Finanzhilfen für Studien dazu beigetragen haben, die Risiken in den Frühphasen der Entwicklung zu verringern, während mit Finanzhilfen für Arbeiten Vorhaben unterstützt werden konnten, die zur Behebung zentraler Engpässe beigetragen haben, aber über eine Marktfinanzierung alleine nicht hätten ausreichend finanziert werden können.