Erwägungsgrund 15 32022D0884BESCHLUSS (GASP) 2022/884 DES RATES vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Um die reibungslose Umsetzung des Artikels 1j des Beschlusses 2014/512/GASP zu gewährleisten, ist es angezeigt, die in den Absätzen 2 und 3 des genannten…
Art. 5m Abs. 5 32014R0833VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Abweichend von Absatz 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, dass die in Absatz 2 genannten…
Art. 5 Abs. 1 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet der Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2014/45/EU sowie Anhang II Nummer 8 der genannten Richtlinie gelten die Fristen für die…
Erwägungsgrund 22 32021D1359BESCHLUSS (EU) 2021/1359 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Deutschlands, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4638) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Deutschland sollte daher ermächtigt werden, die in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 festgelegten Zeiträume zwischen dem 1. September 2020 und dem…
Art. 16 Abs. 3 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Risikobewertungen für Hafenanlagen nach Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 oder die…
Art. 5 Abs. 1 32020R0698VERORDNUNG (EU) 2020/698 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet der Artikel 5 Absatz 1 und 10 Absatz 1 der Richtlinie 2014/45/EU sowie Anhang II Nummer 8 dieser Richtlinie gelten die Fristen für die technische…