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Um den Fortschritt bei der Durchführung eines Aktionsplans im Anschluss an eine Evaluierung zu überwachen, bei der kein schwerwiegender Mangel festgestellt wurden, sollte es möglich sein, Überprüfungsbesuche durchzuführen, sofern dies als notwendig erachtet wird. Überprüfungsbesuche sollten immer vor Abschluss eines Aktionsplans durchgeführt werden, der im Anschluss an eine Evaluierung, bei der ein schwerwiegender Mangel festgestellt wurde, und an eine erstmalige Evaluierung erstellt wurde. Überprüfungsbesuche sollten weniger hohen organisatorischen Anforderungen und Berichtspflichten unterliegen als Evaluierungsbesuche. Sie sollten insbesondere von kleineren Teams durchgeführt werden und weder zu neuen Ergebnissen führen noch die Annahme eines Berichts erfordern. Der Rat sollte aktiver in die Überwachungsphase einbezogen werden, von der Kommission schriftlich — etwa in Form eines Schreibens — über das Ergebnis der Überprüfungsbesuche unterrichtet werden und den Abschluss der Aktionspläne im Falle schwerwiegender Mängel und erstmaliger Evaluierungen auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags billigen.
Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass der Aktionsplan abgeschlossen werden kann, organisiert sie einen Überprüfungsbesuch und unterrichtet den Rat über…
Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass der Aktionsplan abgeschlossen werden kann, organisiert sie vor dem Abschluss des Aktionsplans einen…
Nach Rücksprache mit dem Team, das die Evaluierung durchgeführt hat, übermittelt die Kommission dem evaluierten Mitgliedstaat innerhalb eines Monats nach…
Die Kommission sollte im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit erneute Besuche und Überprüfungsbesuche durchführen können. Erneute Besuche sollten durchgeführt…
Darüber hinaus sollten für den Fall, dass bei einer Evaluierung ein schwerwiegender Mangel festgestellt wird, besondere Bestimmungen greifen, um…
Der Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sollte eine solide Follow-up- und Überwachungskomponente umfassen. Für diese Komponente sollte die Kommission in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.