Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sollte alle Bereiche des Schengen-Besitzstands umfassen können — derzeitige und künftige, insbesondere die Verwaltung der Außengrenzen, Binnengrenzen ohne Grenzkontrollen, Visumpolitik, Rückkehr, IT-Großsysteme zur Unterstützung der Anwendung des Schengen-Besitzstands, polizeiliche Zusammenarbeit, justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und Datenschutz —, mit Ausnahme derjenigen, für die das Unionsrecht bereits einen spezifischen Evaluierungsmechanismus vorsieht. Der Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sollte alle einschlägigen Rechtsvorschriften und operativen Tätigkeiten, die Teil des Schengen-Besitzstands sind und zum Funktionieren des Schengen-Raums beitragen, umfassen.
Die Evaluierungen können sich auf alle Aspekte des Schengen-Besitzstands erstrecken und sie berücksichtigen das Funktionieren der Behörden, die den…
Um seine Wirksamkeit und Effizienz zu steigern, sollte der Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungsmechanismus ausgebaut werden. Ziel des überarbeiteten…
Angesichts der immer wichtigeren Rolle der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bei der Umsetzung des Schengen-Besitzstands sollte der Evaluierungs-…
Der Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sollte seine Ziele durch objektive und unparteiische Evaluierungen erreichen, die in der Lage sind, Mängel bei der…
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012 sollte das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörden, die den…
Die Formen der Evaluierung und die Methoden sollten flexibler gestaltet werden, um die Effizienz des Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus und seine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.