Erwägungsgrund 1 32022R0922
Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beruht auf der wirksamen und effizienten Anwendung des Schengen-Besitzstands durch die Mitgliedstaaten. Dieser Besitzstand umfasst Maßnahmen im Bereich der Außengrenzen, Ausgleichsmaßnahmen für das Fehlen von Kontrollen an den Binnengrenzen und einen soliden Überwachungsrahmen, die zusammen den freien Verkehr stärken und ein hohes Maß an Sicherheit, Recht und Grundrechtsschutz einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten gewährleisten.