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Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012 sollte das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörden, die den Schengen-Besitzstand anwenden, bei allen Evaluierungen berücksichtigt werden. Die Evaluierung sollte sich auch auf die Vorgehensweisen privater Unternehmen wie Fluggesellschaften oder externe Dienstleister erstrecken, soweit sie bei ihrer Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten an der Umsetzung des Schengen-Besitzstands beteiligt oder davon betroffen sind.
Die Evaluierungen können sich auf alle Aspekte des Schengen-Besitzstands erstrecken und sie berücksichtigen das Funktionieren der Behörden, die den…
Der Rat hat nun nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung…
Angesichts der immer wichtigeren Rolle der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bei der Umsetzung des Schengen-Besitzstands sollte der Evaluierungs-…
Thematische Evaluierungen sollten genutzt werden, um eine Analyse der Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Schengen-Besitzstands…
Der Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sollte alle Bereiche des Schengen-Besitzstands umfassen können — derzeitige und künftige, insbesondere die…
Bei der Evaluierung sollte neben der Evaluierung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung der Datenschutzanforderungen des Schengen-Besitzstands, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.