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Grenzüberschreitende Fälle von schwerer Kriminalität oder Terrorismus erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten. Europol stellt Instrumente zur Verfügung, um eine solche Zusammenarbeit bei Ermittlungen insbesondere durch Informationsaustausch zu unterstützen. Um diese Zusammenarbeit bei konkreten strafrechtlichen Ermittlungen durch eine gemeinsame operative Analyse weiter zu verstärken, sollten die Mitgliedstaaten anderen Mitgliedstaaten den direkten Zugriff auf die von ihnen an Europol übermittelten Informationen gestatten können, unbeschadet etwaiger allgemeiner oder besonderer Beschränkungen, die sie für den Zugang zu diesen Informationen angezeigt haben. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die Mitgliedstaaten im Rahmen einer gemeinsamen operativen Analyse vornehmen, sollte nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung und der Richtlinie (EU) 2016/680 erfolgen.
Die im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen erhobenen Daten haben zugenommen und die Datensätze sind komplexer geworden. Die Mitgliedstaaten übermitteln…
Um zu gewährleisten, dass jede Datenverarbeitung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen erforderlich und verhältnismäßig ist, sollten die…
Damit die Mitgliedstaaten unverzüglich die Informationen erhalten, die für die Einleitung von Ermittlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Schwerkriminalität…
Alle Mitgliedstaaten sind Mitglieder von Interpol. Interpol erhält, speichert und übermittelt für die Erfüllung ihres Auftrags Daten, um die zuständigen…
Um die unter die Ziele von Europol fallenden Straftaten verhüten und bekämpfen zu können, benötigt Europol möglichst umfassende und aktuelle Informationen.…
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol). Interpol erhält, speichert und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.