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Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2020 zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sechs vorrangige Bereiche genannt, in denen dringend Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung getroffen werden müssen, einschließlich der Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens für dieses System in der Union mit dem Ziel, detailliertere und einheitlichere Vorschriften zu erhalten, insbesondere um den Auswirkungen technologischer Innovationen und Entwicklungen bei internationalen Standards Rechnung zu tragen und eine unterschiedliche Umsetzung bestehender Vorschriften zu vermeiden. Die Arbeiten auf internationaler Ebene lassen erkennen, dass der Kreis der Wirtschaftsbereiche oder Unternehmen, die unter die Vorschriften zur Bekämpfung dieses Systems fallen, erweitert werden muss und dass es zu prüfen gilt, in welcher Weise diese Vorschriften für bislang nicht erfasste Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gelten sollten.
Das Programm sollte auch die korrekte und vollständige Umsetzung und Anwendung — seitens der Mitgliedstaaten — des Rechtsrahmens der Union für die Bekämpfung…
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/849 wurde eine Reihe von Bereichen ermittelt, in denen Änderungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass…
Um den kontinuierlichen Schutz des Finanzsystems der Union vor den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen, muss dafür gesorgt…
Spezifische Bedrohungen, Risiken und Anfälligkeiten, die auf nationaler Ebene in bestimmten Wirtschaftssektoren in Bezug auf Geldwäsche und…
Eine neue, vollständig integrierte und kohärente Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Unionsebene mit festen Aufgaben sowohl…
Es wird zunehmend wichtiger, eine kohärente, systematische und wirksame Überwachung und Bewertung von Risiken in Zusammenhang mit Geldwäsche und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.