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Damit die für die Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden in Drittländern die für diese Zwecke genutzten Gelder oder Kryptowerte bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen können, sollte bei Geldtransfers bzw. Kryptowertetransfers aus der Union in Drittländer die Übermittlung der vollständigen Datensätze zum Zahler und zum Zahlungsempfänger bzw. zum Originator und zum Begünstigten vorgeschrieben werden. Vollständige Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger sollten auch die Rechtsträgerkennung (legal entity identifier, im Folgenden „LEI“) oder eine andere gleichwertige amtliche Kennung einschließen, für den Fall, dass der Zahler diese Kennung seinem Zahlungsdienstleister zur Verfügung stellt, da dies eine bessere Identifizierung der an einem Geldtransfer beteiligten Parteien ermöglichen würde und in bestehenden Formaten für Zahlungsnachrichten wie dem von der Internationalen Organisation für Normung entwickelten Format für den Austausch elektronischer Daten zwischen Finanzinstituten leicht umgesetzt werden könnte. Den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Drittländern verantwortlichen Behörden sollte nur für Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Zugang zu vollständigen Datensätzen zum Zahler und zum Zahlungsempfänger oder gegebenenfalls zum Originator und zum Begünstigten gewährt werden.
In dieser Verordnung werden Vorschriften zu den Angaben zu Zahlern und Zahlungsempfängern und zu den Angaben zu Originatoren und Begünstigten festgelegt, die…
Die Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers und Kryptowertetransfers kann bei der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und…
In Anbetracht des Risikos der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, das mit anonymen Geldtransfers verbunden sein kann, sollten Zahlungsdienstleister zur…
Damit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung rasch gehandelt werden kann, sollten Zahlungsdienstleister und Anbieter von…
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators sollte zudem sicherstellen, dass bei Kryptowertetransfers folgende Informationen übermittelt werden:…
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators sollte sicherstellen, dass bei Kryptowertetransfers folgende Informationen übermittelt werden: der Name…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.