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Bei Sammeltransfers von Kryptowerten sollte die Übermittlung von Angaben zum Originator und zum Begünstigten in mehreren Einzelschritten akzeptiert werden, solange diese Übermittlung als Ganzes unverzüglich und sicher erfolgt. Eine nachträgliche Übermittlung der vorgeschriebenen Angaben sollte nicht gestattet sein, da die Übermittlung vor oder zeitgleich mit der Durchführung der Transaktion erfolgen muss; Anbieter von Krypto-Dienstleistungen oder andere Verpflichtete sollten die vorgeschriebenen Angaben zeitgleich mit dem Sammeltransfer von Kryptowerten übermitteln.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Angaben werden vor dem Kryptowertetransfer, zeitgleich damit oder parallel dazu auf sichere Weise und gemäß der Verordnung…
er fordert die vorgeschriebenen Angaben zum Originator und zum Begünstigten an, bevor er den Kryptowertetransfer übermittelt.
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Begünstigten sollte wirksame Verfahren für Kryptowertetransfers einrichten, um feststellen zu können, ob die…
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators sollte zudem sicherstellen, dass bei Kryptowertetransfers folgende Informationen übermittelt werden:…
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators sollte sicherstellen, dass bei Kryptowertetransfers folgende Informationen übermittelt werden: der Name…
Sobald der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister, der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.