Erwägungsgrund 50 32023R1114
Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten eine Strategie für die Ermittlung, Verhinderung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten festlegen, die sich aus ihren Beziehungen zu ihren Anteilseignern oder Gesellschaftern oder jedem Anteilseigner oder Gesellschafter, der direkt oder indirekt eine qualifizierte Beteiligungen an ihnen hält, oder zwischen ihnen und den Mitgliedern ihres Leitungsorgans, ihren Beschäftigten oder, Inhabern vermögenswertereferenzierter Token oder Drittdienstleistern ergeben könnten.