Erwägungsgrund 40 32023R1114
Vermögenswertereferenzierte Token könnten von den Inhabern in großem Umfang verwendet werden und bergen daher im Hinblick auf den Schutz der Inhaber von Kryptowerten, insbesondere Kleinanlegern, und im Hinblick auf die Marktintegrität höhere Risiken als andere Kryptowerte. Für Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten daher strengere Anforderungen gelten als für Emittenten anderer Kryptowerte.