Erwägungsgrund 53 32023R1114
Um Risiken für die Finanzstabilität des Finanzsystems insgesamt einzudämmen, sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token Eigenmittelanforderungen unterliegen. Diese Anforderungen sollten im Verhältnis zum Emissionsvolumen der vermögenswertereferenzierten Token stehen und mithin als Prozentsatz der Vermögenswertreserve berechnet werden, mit der der Wert der vermögenswertereferenzierten Token unterlegt ist. Die zuständigen Behörden sollten jedoch die Möglichkeit haben, die Höhe der Eigenmittel heraufzusetzen, die benötigt werden, wobei sie unter anderem die Evaluierung des Risikomanagementverfahrens und der Mechanismen des Emittenten für die interne Kontrolle, die Qualität und Volatilität des Reservevermögens, mit dem die vermögenswertereferenzierten Token unterlegt sind, oder den Gesamtwert und die Gesamtzahl der mit vermögenswertereferenzierten Token abgewickelten Transaktionen zugrunde legen sollten.