Erwägungsgrund 94 32023R1114
Diese Verordnung sollte nicht die Kreditvergabe und Kreditaufnahme mit Kryptowerten, einschließlich E-Geld-Token, regeln und daher nicht die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften berühren. Die Durchführbarkeit und Notwendigkeit der Regulierung dieser Tätigkeiten sollte weiter geprüft werden.