Erwägungsgrund 93 32023R1114
Bei einem Anbieter von Transferdienstleistungen für Kryptowerte sollte es sich um einen Rechtsträger handeln, der für einen Kunden Kryptowerte von einer Distributed-Ledger-Adresse oder einem Distributed-Ledger-Konto auf eine andere solche Adresse oder ein anderes solches Konto überträgt. Diese Transferdienstleistungen sollten nicht die Validierer, Knoten oder Miner umfassen, die Teil der Bestätigung einer Transaktion und der Aktualisierung des Status des Distributed-Ledger sein könnten. Zahlreiche Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bieten zusätzlich bestimmte Arten von Transferdienstleistungen für Kryptowerte an, etwa im Rahmen der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, den Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte oder die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden. Je nach den genauen Merkmalen der mit der Übertragung von E-Geld-Token verbundenen Dienstleistungen könnten diese Dienstleistungen unter die Begriffsbestimmung von Zahlungsdiensten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 fallen. In diesen Fällen sollten diese Übertragungen durch einen Rechtsträger vorgenommen werden, der zur Erbringung solcher Zahlungsdienste gemäß der genannten Richtlinie zugelassen ist.