Erwägungsgrund 23 32023R1114
Um sicherzustellen, dass alle öffentlichen Angebote über andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token, die möglicherweise finanziell verwendet werden können, und alle Zulassungen von Kryptowerten zum Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte (in Folgenden: „Zulassung zum Handel“) in der Union von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß überwacht und beaufsichtigt werden, sollten alle Anbieter oder alle Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen, juristische Personen sein.