Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Betreiber einer Handelsplattform sollte für die Einhaltung der Anforderungen des Titels II dieser Verordnung verantwortlich sein, wenn Kryptowerte auf sein Betreiben hin zum Handel zugelassen werden und das Kryptowerte-Whitepaper in den von dieser Verordnung vorgeschriebenen Fällen noch nicht veröffentlicht wurde. Der Betreiber einer Handelsplattform sollte für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich sein, wenn er eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung mit der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abgeschlossen hat. Die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sollte weiterhin verantwortlich sein, wenn sie dem Betreiber der Handelsplattform irreführende Informationen zur Verfügung stellt. Die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sollte außerdem weiterhin für Angelegenheiten verantwortlich sein, die nicht an den Betreiber der Handelsplattform delegiert wurden.
Werden das Kryptowerte-Whitepaper und die Marketingmitteilungen vom Betreiber der Handelsplattform gemäß Artikel 5 Absatz 3 erstellt, so ist die Person, die die…
Vor der Zulassung von Kryptowerten zum Handel stellen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, sicher,…
Das Kryptowerte-Whitepaper muss auf der ersten Seite die folgende eindeutige und deutlich erkennbare Erklärung enthalten: „Dieses Kryptowerte-Whitepaper wurde…
Ein gemäß der Richtlinie 2014/65/EU zugelassener Marktbetreiber darf eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, wenn er der zuständigen Behörde des…
Wird ein Kryptowert auf Initiative des Betreibers der Handelsplattform zugelassen und wurde in den in dieser Verordnung vorgeschriebenen Fällen kein…
Zum weiteren Schutz der Inhaber von Kryptowerten sollten in Bezug auf die im Kryptowerte-Whitepaper veröffentlichten Informationen Vorschriften über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.