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Kryptowerte-Whitepaper, die einer zuständigen Behörde ordnungsgemäß übermittelt wurden, und Marketingmitteilungen sollten veröffentlicht werden. Nach einer solchen Veröffentlichung sollte es Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token und Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel in der Union beantragen, gestattet sein, diese Kryptowerte in der gesamten Union anzubieten und eine Zulassung dieser Kryptowerte zum Handel zu beantragen.
Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token, Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel…
Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token und Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel…
Am Tag der Veröffentlichung — oder früher, falls die zuständige Behörde dies verlangt — muss der Anbieter, die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt,…
Um eine Beaufsichtigung zu ermöglichen, sollten die Anbieter anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und die Personen, die…
Im Interesse ihres Schutzes sollten potenzielle Kryptowerte-Kleinanleger über die Merkmale, Funktionen und Risiken der Kryptowerte, die sie zu kaufen…
Öffentliche Angebote über vermögenswertereferenzierte Token in der Union oder die Beantragung der Zulassung derartiger Kryptowerte zum Handel sollten nur dann…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.