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Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token sollten wirksame Vorkehrungen haben, um die im Zuge ihres öffentlichen Angebots entgegengenommenen Geldbeträge oder anderen Kryptowerte zu überwachen und zu verwahren. Mit diesen Vorkehrungen sollte auch sichergestellt werden, dass Geldbeträge oder andere Kryptowerte, die von Inhabern oder potenziellen Inhabern entgegengenommen wurden, schnellstmöglich ordnungsgemäß zurückgegeben werden, wenn ein öffentliches Angebot aus einem beliebigen Grund storniert wird. Der Anbieter sollte dafür Sorge tragen, dass die während des öffentlichen Angebots entgegengenommenen Geldbeträge oder anderen Kryptowerte von einem Dritten verwahrt werden.
Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token, die für ihr öffentliches Angebot dieser Kryptowerte eine Frist…
mit den Inhabern und potenziellen Inhabern von Kryptowerten auf redliche, eindeutige und nicht irreführende Weise kommunizieren,
Die zuständigen Behörden sollten die Möglichkeit haben, ein öffentliches Angebot über andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token…
Die zuständigen Behörden sollten mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet sein, um die Ausgabe von, das öffentliche Angebot über und die Zulassung zum Handel…
Um den Schutz ihrer Kunden sicherzustellen, sollten die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen angemessene Vorkehrungen haben, um die Eigentumsrechte der…
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Kryptowerte für potenzielle Inhaber platzieren, sollten die betreffenden Personen vor Vertragsabschluss darüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.