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Um den Schutz von Kryptowerte-Kleinanlegern in noch höherem Maße sicherzustellen, sollten Kleinanleger, die andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token direkt vom Anbieter oder einem die Kryptowerte für den Anbieter platzierenden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen kaufen, nach dem Kauf ein 14 Tage währendes Widerrufsrecht erhalten. Um zu gewährleisten, dass zeitlich begrenzte öffentliche Angebote über Kryptowerte reibungslos zum Abschluss gebracht werden können, sollte das Widerrufsrecht vom Kleinanleger nach Ablauf der Zeichnungsfrist nicht mehr ausgeübt werden. Außerdem sollte kein Widerrufsrecht gelten, wenn Kryptowerte, bei denen es sich nicht um vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token handelt, vor dem Kauf durch den Kleinanleger zum Handel zugelassen wurden, da der Preis der betreffenden Kryptowerte in diesem Falle von den Schwankungen der Märkte für Kryptowerte abhängig wäre. Hat der Kleinanleger ein Widerrufsrecht gemäß dieser Verordnung, so sollte das Widerrufsrecht gemäß der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht gelten.
Kleinanleger, die andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token und E-Geld-Token entweder direkt von einem Anbieter oder von einem Anbieter von…
Wird ein öffentliches Angebot eines anderen Kryptowerts als eines vermögenswertereferenzierten Token oder eines E-Geld-Token annulliert, so stellen die Anbieter…
Ist für das öffentliche Angebot keine Frist vorgesehen, so erfüllt der Anbieter die Anforderungen nach Absatz 3 des vorliegenden Artikels, bis das in Artikel 13…
Trotz ihrer Ähnlichkeiten unterscheiden sich E-Geld und auf eine amtliche Währung bezogene Kryptowerte derzeit in einigen wesentlichen Punkten. Inhaber von…
Manche Angebote über andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token sind zwar von mehreren Verpflichtungen dieser Verordnung…
Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token sollten wirksame Vorkehrungen haben, um die im Zuge ihres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.