Erwägungsgrund 1 32023R1199
Die dänische, die italienische, die litauische, die polnische und die ungarische Sprachfassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 enthalten in Nummer 2 Absatz 1 einen Fehler in Bezug auf die Verpflichtung, die relevanten Erfordernisse und Erwartungen der interessierten Parteien zu bestimmen, der den Inhalt dieser Bestimmung berührt. Die polnische Sprachfassung dieses Anhangs enthält zusätzlich einen Fehler in Nummer 4.2 Absatz 3, der den Anwendungsbereich der in dieser Bestimmung vorgesehenen Verpflichtung einschränkt. Beide Fehler gehen auf die Verordnung (EU) 2017/1505 der Kommission zurück.