Erwägungsgrund 1 32024R1719
In der spanischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Anhang XIV Kapitel II Abschnitt 9 Buchstabe e eine Auslassung hinsichtlich der Bedingungen für die Einfuhr bestimmter ausgeschmolzener Fette. Dieser Fehler berührt den Inhalt der Bestimmung.