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Die von den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit diesen Hafenzugangsverboten durchgeführte Bewertung sollte auf der Grundlage einer Risikoanalyse erfolgen, anhand derer die zuständige Behörde beurteilen kann, ob ausreichende faktische Umstände vorliegen, um einen Verstoß zu vermuten. Bei dieser Risikoanalyse sollte beispielsweise berücksichtigt werden, ob Schiffe die Voranmeldungsanforderungen in Bezug auf Umladungen zwischen Schiffen und andere einschlägige rechtliche Verpflichtungen erfüllt haben oder die Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter, d.h. Rohöl und Erdölerzeugnisse, gemeldet haben . Die Kommission sollte zudem in Fällen, in denen im Zusammenhang mit Seeverkehrssanktionen ein Risikoverhalten festgestellt wird, eine Bekanntmachung veröffentlichen, um die zuständigen Behörden bei der Risikoanalyse zu unterstützen, unter anderem durch den Einsatz geeigneter IT-Tools.
Die zuständigen Behörden verwenden einen risikobasierten Ansatz, um die durchzuführenden Kontrollen zu bestimmen. Die Risikokriterien werden auf der Grundlage…
Bei der Bewertung der Auswirkungen jedes Verstoßes, insbesondere des Ausmaßes des Sicherheits- oder Umweltschutzrisikos, berücksichtigt die Kommission alle…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter die Umwelt-, Marktüberwachungs- und Zollbehörden, sollten Kontrollen nach einem risikobasierten Ansatz…
Die Mitgliedstaaten sollten Risikobewertungen und Pläne zur Gefahrenabwehr genehmigen und deren Anwendung in ihren Häfen überwachen. Um Störungen der…
Die von den zuständigen Behörden bei den Marktteilnehmern und Händlern durchgeführten Kontrollen sollten sich auf die Sorgfaltspflichtregelungen und die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für die unter diese Richtlinie fallenden Häfen Risikobewertungen erstellt werden. Diese Risikobewertungen tragen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.