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Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) die zuständigen Behörden unterstützen, indem sie unter anderem verdächtige Umladungen zwischen Schiffen sowie Fälle überwacht und meldet, in denen das automatische Schiffsidentifizierungssystem illegal gestört, abgeschaltet oder auf andere Weise deaktiviert wird, und indem sie den Informationsaustausch auf der Grundlage des Systems der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „SafeSeaNet“) erleichtert; das SafeSeaNet-System ermöglicht die Annahme, die Speicherung, den Abruf und den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Seeverkehrs, der Sicherheit der Häfen und der Meere, der Meeresumwelt und der Effizienz des Seeverkehrs und der Beförderung auf See. Die zuständigen nationalen Behörden im Sinne der Richtlinie 2014/100/EU der Kommission sollten ihren Hafenbehörden, sofern noch nicht erfolgt, unverzüglich den Zugang zu diesem System ermöglichen. Unter Verwendung des SafeSeaNet sollte die Kommission mit Unterstützung der EMSA die zuständigen nationalen Behörden bei der Überwachung aller verdächtigen Schiffe, insbesondere innerhalb der 200-Seemeilen-Zone vor der Küste von Mitgliedstaaten, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) ist in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Richtlinie…
Um „Forum-Shopping“ einzudämmen, sollten die zuständigen Behörden in einem Mitgliedstaat, die einem Schiff den Zugang verweigern, mit den anderen zuständigen…
Nach dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten, die Küstenstaaten sind, in der Lage sein, die Informationen, die sie im Rahmen der Einsätze zur Überwachung…
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit ähnlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Umweltschutz sollte die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs…
Für die Zwecke dieser Richtlinie arbeiten die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs…
Ein Mitgliedstaat hat die Möglichkeit, bei einem anderen Mitgliedstaat Informationen über ein Schiff und die an Bord befindlichen gefährlichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.